Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pole Garage

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pole Garage Hagen

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu den jeweiligen Veranstaltungen der POLE GARAGE kann über das Online-Portal Eversports, per E-Mail oder direkt im Studio erfolgen. Mit der Anmeldung ist die Buchung verbindlich, auch ohne gesonderte Bestätigung durch die Pole Garage. Bei Anmeldung über Eversports erfolgt die Zahlung direkt über das Portal gemäß den dort hinterlegten Zahlungsbedingungen. Stornierungen oder Umbuchungen sind nur im Rahmen der auf Eversports oder im Studio angegebenen Stornierungsfristen und -bedingungen möglich. Bei minderjährigen Teilnehmenden muss die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Diese sind Vertragspartner und verpflichten sich zur fristgerechten Zahlung der anfallenden Gebühren.

2. Kursgebühren, Zehnerkarten

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Gebühren. Alle Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Anmeldung in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer. Ein ermäßigter Preis für Minderjährige gilt bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres. Die Anpassung auf den regulären Preis erfolgt automatisch nach Erreichen dieser Altersgrenze.
Zehnerkarten sind personengebunden und nicht übertragbar. Mit Erhalt der Zehnerkarte erkennt der Kursteilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an.

3. Leistungen

Die Veranstaltungen werden durch die Pole Garage durchgeführt. Die Pole Garage ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen auf Dritte zu übertragen, sofern für den Kursteilnehmer zumutbar.

4. Zahlungsbedingungen

Die Kursgebühr ist spätestens mit Beginn des Kurses fällig und ist bis Kursbeginn auf das angegebene Bankkonto der Pole Garage ohne Abzug zu leisten oder bar mitzubringen. Erst mit Zahlung des vertraglich festgehaltenden Kursbeitrages besteht für den Kursteilnehmer Anspruch auf Teilnahme. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang behält sich die Pole Garage das Recht vor, Plätze anderweitig zu vergeben. Die Kursgebühr eines Zweijahres-, Jahres- oder Halbjahresvertrags kann per Sepa-Lastschriftverfahren bezahlt werden und werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Bankverbindung: Caroline Lange, Sparkasse Hagen, IBAN: DE32450500010100190111, BIC: WELADE3HXXX

5. Kosten für Rückbuchung

Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen, dafür berechnet Pole Garage eine Gebühr von 5€. Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist Pole Garage berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen und Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

6. Vertragsverlängerung

Der vorliegende Vertrag kann 1 Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit in Textform gekündigt werden. Danach verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit und ist monatlich in Textform kündbar.

7. Stilllegung des Vertrags

Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft stillzulegen. Die Stilllegung muss schriftlich unter Beifügung eines ärztlichen Attests erfolgen. Für die Dauer der Stilllegung ist der Kursteilnehmer von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen von Pole Garage nicht in Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend.

8. Fehlzeiten

Kann der Kursteilnehmer den Kurs aufgrund von Krankheit, Urlaub oder berufliche Verhinderung, vorübergehend nicht besuchen, so bindet dies nicht von der Verpflichtung, die vereinbarte Kursgebühr zu entrichten. Fallen Unterrichtsstunden aus Gründen aus, die die Pole Garage zu vertreten hat, werden diese Stunden an einem anderen Tag nachgeholt oder gutgeschrieben.

9. Änderungen

Die Pole Garage behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund (z.B. nicht hinreichende Teilnehmerzahl) Veranstaltungen örtlich und/oder auf ein anderes Datum zu verlegen oder abzusagen. Im Falle einer Stornierung wird die Pole Garage nach Wahl des Teilnehmers einen Ersatztermin anbieten oder die Kursgebühr erstatten. Dem Kursteilnehmer zumutbare abweichende Kurszeiten am selben Tag und/oder der Einsatz eines anderen Trainers berechtigen jedoch nicht zur Zahlungsminderung und/oder Stornierung.

10. Teilnahme

Am Training können nur gesunde Personen teilnehmen. Durch die Anmeldung versichert der Teilnehmer gesundheitlich in der Lage zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung zu sein. Gesundheitliche Einschränkungen, die die ungefährdete Teilnahme an einer Veranstaltung beeinträchtigen können, bitte vorher bei einem Arzt abklären lassen und dem Trainer vor der Veranstaltung mitteilen. Möchte ein Teilnehmer trotz gesundheitlicher Einschränkungen teilnehmen, so geschieht dies auf eigene Verantwortung. Der Trainer behält sich das Recht vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Bei Verspätung zur Teilnahme an einer Veranstaltung, geht dies zu Lasten des Teilnehmers. Anweisungen des Trainers müssen befolgt werden. Bei Überbuchung behält sich der Veranstalter das Recht vor die Anmeldung rechtzeitig zurückzuziehen.

11. Standorte

Der Teilnehmer bindet sich an das im Vertrag ausgewählte Studio und ist berechtigt an den Veranstaltungen teilzunehmen.

Pole Garage Hagen: Dödterstr. 10, 58095 Hagen
Pole Garage Iserlohn: Lünkerhohl 32, 58644 Iserlohn

12. Betriebsferien und Feiertage

Die Pole Garage behält sich das Recht vor bis zu 15 Geschäftstage pro Kalenderjahr als Betriebsferien festzulegen. Gesetzliche Feiertage sind darin nicht inbegriffen. Während der Betriebsferien finden keine Kurse oder Trainings statt. Der Monatsbeitrag ist auch während der Betriebsferien zu entrichten. Ein Anspruch auf Ersatz der ausgefallenen Stunden besteht nicht. An allen gesetzlichen Feiertagen in NRW finden keine Kurse statt, es besteht kein Recht auf Minderung der Kursgebühr oder Nachholen der ausgefallenen Veranstaltung.

13. Haftungsausschluss

Die Teilnahme an Veranstaltungen von der Pole Garage erfolgt auf eigenes Risiko. Daher schließt Pole Garage jegliche Haftungsansprüche aus. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Pole Garage oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Für einen konkreten Kurserfolg und die individuelle Verwertung der Kursinhalte wird keine Haftung übernommen. Bei Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände und für alle anderen Schäden wird keine Haftung übernommen. Für Schäden jeder Art, die der Teilnehmer verursacht, kommt der Teilnehmer auf. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten.

14. Urheberrecht

Die Urheberechte von Pole Garage dürfen durch den Teilnehmer nicht verletzt werden. Alle Texte, Bilder, Videos, Inhalte und Beschreibungen unterliegen wie das Design dem Urheberrecht von Pole Garage. Dies betrifft auch die erlernten Kursinhalte(Choreographien). Keines dieser Rechte darf ohne schriftliche Genehmigung durch die Pole Garage reproduziert und insbesondere nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden. Bei Nichteinhaltung kann Schadenersatz geltend gemacht werden.

15. Datenschutz

Es gelten unsere „Hinweise zur Datenverarbeitung für den Kunden“, die dem Teilnehmer mit diesen AGB bei Vertragsschluss mit Pole Garage ausgehändigt worden sind.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Dasselbe gilt im Fall einer Regelungslücke.

Stand 11.03.2025